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Das Thema „Grenzverkehr in St. Margarethen“ beschäftigt uns in St. Margarethen tagein, tagaus. Diesbezügliche Anliegen und Sorgen habe ich in der Vergangenheit im regelmäßigen Austausch mit der Burgenländischen Landesregierung immer weitergegeben. Daher freut es mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass sich die Landesstraßenverwaltung nun dem Problem „Grenzverkehr“ angenommen hat und eine Lösung für St. Margarethen und unsere unmittelbaren Nachbargemeinden gefunden wurde.
Ab sofort gilt:
Das Befahren der L210 St. Margarethener Straße ist von Kilometer 5,863 (nach der Kreuzung L210/Triftgasse) bis Kilometer 10,578 (unmittelbar nach der Umkehrmöglichkeit bei der Grenze) in beiden Fahrtrichtungen für alle Kraftfahrzeuge verboten (§ 52 lit.a Z 6c StVO 1960 i.d.g.F.), „ausgenommen Ziel- und Quellverkehr der Gemeinden St. Margarethen im Burgenland, Rust, Mörbisch am See, Oggau am Neusiedler See, Oslip und Schützen am Gebirge“ gem. § 54 leg.cit.
Das heißt: In Zukunft ist das Passieren der Grenze nur noch erlaubt, wenn die Zielfahrt in einer der genannten Gemeinden endet. Wer also in Ungarn lebt und hier bei uns seiner Arbeit nachgeht – sei es im Bereich der Gastronomie oder auch im Handwerksbereich – wird weiterhin ohne Probleme über den Grenzübergang in St. Margarethen nach Hause bzw. zu seiner Arbeitsstätte fahren können. Wer allerdings den Grenzübergang als „Abschneider“ für Fahrten – beispielsweise in andere Bezirke oder Bundesländer – nutzen möchte, darf das in Zukunft nicht mehr. Der Transit- und Durchzugsverkehr wird zur Gänze unterbunden. Kontrollen werden diesbezüglich auch stattfinden.
Damit soll eine deutliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens erreicht werden, ohne den ortsansässigen Firmen und Betrieben bei der Suche nach qualifiziertem Personal Steine in den Weg zu legen. Der Durchzugsverkehr in Richtung Eisenstadt soll spürbar verringert werden, was eine deutliche Entlastung für die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer sowie Gemeinden bedeutet.
Ich freue mich, dass gemeinsam für Sie diese Lösung erzielt werden konnte und damit ein weiterer Punkt aus unserem Wahlprogramm umgesetzt wurde.
Herzlichst,
Ihr 1. Vizebürgermeister Jürgen Jakob